Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Als Vertragsbestandteil gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vereinbarter Gerichtsstand ist Stuttgart
§1 Vertragsabschluß
Mit Ausfüllen des Buchungsformulars und dem Abschluß des Buchungsvorgangs über den Button „Buchen“ gibt der Nutzer eine verbindliche Buchung ab. Das selbige gilt bei einer telefonischen Reservierung. Mit der Buchung akzeptiert der Nutzer die AGB’s und den damit verbundenen Geschäftsbedingungen des Betreibers. Ein Wiederrufsrecht des Nutzers besteht gemäß § 312b Abs. 3 Ziffer 6 BGB nicht.
Ein Widerrufsrecht §2 Inhalt
Pro gebuchter Leistung werden max. 4 Personen per Shuttle transportiert. Bei Übergepäck und der Beförderung von Tieren werden entsprechend Zuschläge erhoben. Der Bedarf und die Anzahl von Kindersitzen ist bei Buchung gesondert anzugeben. Aufträge mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, können nur befördert werden, wenn die dafür gesetzlich vorgesehenen Kindersitze benutzt werden. Das Parkhaus ist nur nach vorhergehender Absprache geöffnet. Auf dem Gelände des Parkhaus gelten die allgemeine Verkehrsbedingungen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte wird ausgeschlossen. Die Betreiberfirma haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig verursacht worden sind. Für Schäden die durch andere Nutzer oder sonstige Nutzer verursacht worden sind, besteht keine Haftung. Für jegliche Schäden an abgestellten Fahrzeugen übernehmen wir keine Haftung. Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Die Kosten für Zuwiderhandlung müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden. Sollten weitere Kosten im Falle von Nutzungsausfall anfallen, sind diese ebenfalls vom Verursacher zu tragen. Der Fahrbetrieb findet an allen Wochentagen, sowie an Feiertagen und am Wochenende statt. Anspruch auf Beförderung vom Parkplatzgelände bis zum Flughafen Stuttgart / Abflugterminal besteht täglich. Die Rückführung zu Ihrem auf unserem Parkplatz abgestellten Fahrzeug, ist zu allen Tag- und Nachtzeiten gewährleistet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Rücktransfer in aller Regel im Rahmen eines Sammeltransportes erfolgt und hierdurch die Rückfahrt erst dann stattfindet, wenn alle am Flughafen Stuttgart im gleichen Zeitraum von plus/minus 20 Minuten angekommenen Kunden vom Betreiber aufgenommen werden konnten, bzw. der Shuttlebus mit einer Personenkapazität von vier Personen ausgelastet ist. Im Falle einer Überbuchung, behält sich der Betreiber vor, bis mind. 12 Std. vor Fahrtantritt die Buchung zu stornieren.
§3 Vergütung und Zahlung
Die Preise für die gebuchte Transferleistung incl. der Parkplatznutzung ergeben sich aus der aktuellen gültigen Preisliste . Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, kann der Betreiber eine Mahngebühr von 5,- EURO berechnen.
§4 Umbuchung und Stornierung
Bei einer schriftlichen oder telefonischen Stornierung von 48 Std. vor dem vereinbarten Termin, ist diese kostenlos. Eine Stornierung bis 24 Std. vor vereinbarten Termin fallen 50% des vertraglich vereinbarten Preises an. Innerhalb der 24 Std. werden 100% berechnet. Sollte es sich um eine nicht beeinflussbare Verspätung (z.B. Flugverspätung) handeln, fallen keine Extrakosten, bzw. Stornogebühren an. Das selbige gilt bei einer telefonisch vereinbarte Terminverschiebung.
§5 Haftung und Gewährleistung
Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Inhalte und Programme, die auf der Website verbreitet werden, noch für Schäden die daraus entstehen, es sei denn, dass solche Schäden vom Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt für alle Art von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der techn. Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung diese Onlineangebots entstehen können. Der Betreiber haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen. Eine Haftung für die von dem Fahrdienstleister und Fahrer erbrachten Dienstleistungen ist ausgeschlossen. Gehaftet wird weder für das Zustandekommen noch für die Durchführung des Beförderungsvertrages oder für die Erfüllung der daraus resultierenden Verpflichtungen, lediglich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Fahrdienstleister. Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung der vom Betreiber ausgewählten Fahrdienstleister unverzüglich beim Betreiber anzuzeigen. Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen der im Fahrzeug mitgeführten Sachen. Stellt der Betreiber seine Dienstleistung vorübergehend oder endgültig ein, so begründet dieser Umstand keine Haftung. Für Personenschäden, die auf dem Firmengelände der Gesellschaft oder im Verlauf des durch-geführten Shuttle Service selbstverschuldet oder durch andere Kunden verschuldet, auftreten, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet in keinem Fall für eine eventuell verspätete Ankunftszeit am Abflugterminal, in dem Sinne, dass der Flug nicht mehr wahrgenommen werden kann. Dies gilt sowohl beim Vorliegen höherer Gewalt als auch bei verspäteter Ankunft des Kunden beim Betreiber.